Die Versicherung ist in ihren vielfältigen Formen als reines Rechtsprodukt oft nur schwer greifbar. Wegen der hohen Abstraktion der Rechtsmaterie und der oft enormen wirtschaftlichen Bedeutung für den Einzelnen kommt es zwischen Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträgern auf der einen und Versicherungsnehmern/Versicherten auf der anderen Seite häufig zu Auseinandersetzungen, die anwaltliche Unterstützung erfordern. Der Beratungsbedarf hat sich mit der jüngsten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes noch erhöht.
RAin Louisa Hansen, RA Ralf Becker