Das Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte, und zwar für Personen- und Sachschäden. In Abgrenzung zur vertraglichen Gewährleistung geht es um das Einstehen des Herstellers für Gefahren in Folge fehlender Sicherheit seines Produktes.
RAin Louisa Hansen