Ihr Anwalt für Immobilienrecht in Heidelberg

Wir beraten Sie verantwortungsvoll über das Baurecht hinaus auch in allen anderen Fragen rund um die Immobilie. Im Fokus stehen dabei das Wohnungseigentumsrecht, das gewerbliche Mietrecht und das private Mietwohnungsrecht. Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Mieter.

Im Einzelnen sind wir in folgenden Tätigkeitsbereichen für Sie da:

•    Wir beraten Sie bei Abschluss von sämtlichen Kaufverträgen von gewerblichen oder privaten Immobilien. Grundstückskaufverträge werden von uns geprüft und, sofern erforderlich, auch rückabgewickelt. Beim Verkauf oder Kauf von Gewerbeimmobilien übernehmen wir die Legal Due Diligence.

•    Wir gestalten Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträge aller Art.

•    Wir setzen sämtliche Kündigungen durch, führen Räumungsklagen, wehren aber auch unberechtigte Kündigungen ab. Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

•    Wir entwerfen Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und begleiten mit fachkundigen Architekten den Entwurf von Teilungsplänen; wir vertreten Sie bei der Anfechtung und der Abwehr von WEG-Beschlüssen. Wir bereiten mit Ihnen die erforderlichen rechtlichen Fragen bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung vor.

•    Wohnungseigentümergemeinschaften oder einzelne Wohnungseigentümer beraten und vertreten wir insbesondere bei Mängelbeseitigungsarbeiten, sofern die Mängel nach erstelltem Neubau innerhalb der Gewährleistungsfristen auftreten.

Ihr Anwalt für Immobilienrecht in Heidelberg

Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht? Gerne können Sie uns kontaktieren und ein Erstgespräch vereinbaren. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie in all Ihren Anliegen zuverlässig unterstützen. Als Ihr Anwalt für Immobilienrecht beraten wir Sie ausführlich und stehen Ihnen mit unserer Expertise stets zur Verfügung.

Sollten Sie einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Heidelberg benötigen, sind wir für Sie da!

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