Ralf Becker

 

Schwerpunkte

 

 

 

rund um die Immobilie und im Erbfall

Ralf Becker berät Sie vertrauensvoll und kompetent als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie als Fachanwalt für Erbrecht in sämtlichen Fragen rund um die Immobilie und zum Erbfall.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Becker öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten und Bauherren in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Immobilie. Hierzu gehört auch die Vorbereitung und Durchführung des Erwerbs von Immobilien sowie die Durchsetzung von Rückabwicklungen.

Ein weiterer Teil der Tätigkeit in dem Bereich des Immobilienrechts ist die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften in sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, des Miet- und Pachtrechts und insbesondere im gewerblichen Mietrecht.

 

 

Zudem ist Herr Rechtsanwalt Becker seit 2008 Fachanwalt für Erbrecht. Sämtliche rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für den späteren Erbfall, insbesondere auch unter Berücksichtigung von internationalen Erbrechtsfragen, werden von ihm ebenso behandelt wie Fragen im Hinblick auf die Auseinandersetzung nach einem eingetretenen Erbfall.

Hierzu gehören auch die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Miterben und die Geltendmachung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Herr Rechtsanwalt Becker vertritt darüber hinaus mittelständische Unternehmen in sämtlichen handels-, gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Die rechtliche Begleitung erschöpft sich insoweit nicht nur in der beratenden Tätigkeit, sondern die Tätigkeit umfasst darüber hinaus die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Klagewege.

In der Rubrik Schwerpunkte und Rechtsgebiete finden Sie weitere Bearbeitungsfelder von Rechtsanwalt Becker.


Sekretariat:

Frau Liane Faulhaber

Tel. +49 6221 43414 913
faulhaber@becker-kanzlei.de

Frau Kornelia Fischer

Tel. +49 6221 43414 918
fischer@becker-kanzlei.de
 

Fax +49 6221 43414 920

  • Studium an der Universität Heidelberg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1990
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Erbrecht seit 2008
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied in der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Mitglied im Anwaltsverein Heidelberg
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
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