Denn wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner sowohl in den zivilrechtlichen Angelegenheiten als auch spezialisiert in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten professionell und umfassend zur Seite (wie bei Rechtsbehelfen gegen Baubescheide, Beitragsbescheide etc.).
Im Immobilienrecht sind wir mit dem Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht für Sie in folgenden Teilbereichen tätig:
• Beratung beim Abschluss von Bauverträgen und bei Verträgen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für Generalunternehmer, Bauträger, Architekten oder Ingenieure.
• Umfassende und schwerpunktmäßige Beratung von Architekten und Ingenieuren in sämtlichen Fragen des Honorarrechts nach der HOAI.
• Entwerfen von allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Beratung von Generalunternehmern, Subunternehmern und Nachunternehmern.
• Professionelle Bau- und Bauvertragsprozessführung, Durchführung selbständiger Beweisverfahren sowie gerichtlicher Eilverfahren.
• Betreiben der Zwangsvollstreckung nach erstrittenen Forderungen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen.
• Praxisorientierte Beratung und Vertretung in allen weiteren öffentlich-rechtlichen Fragen sowohl im Bauantragsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren sowie in sämtlichen verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren.
Auf dem Gebiet des privaten Baurechts umfasst die anwaltliche Tätigkeit unter anderem die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Betreuung (Nacherfüllungsverlangen bei Baumängeln, Geltendmachung von Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Bauverzug etc.), die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bei Baumängeln sowie die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen unter Berücksichtigung möglicher Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Bauwerkunternehmers.
Das öffentliche Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn, deren Nachbarn, Baugenehmigungsbehörden und Gemeinden im Hinblick auf bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Fragen.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier in der Überprüfung und ggf. Anfechtung von Baugenehmigungen.
Die speziellen Regelungen der HOAI und die ständige Fortentwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich setzen eine fundierte Kenntnis dieser speziellen Materie voraus. Eine Vielzahl von Architekten und Ingenieuren, die gerade im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer Honoraransprüche nach der HOAI beraten werden und die Forderungen gerichtlich geltend machen wollen, zählen hier zur Mandantschaft der Kanzlei. Daneben werden aber auch Architekten und Ingenieure bei der Abwendung von Regressansprüchen aus von ihnen geplanten oder überwachten Bauvorhaben vertreten.