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Vollmacht und Auftragsvergabe

Informationen zu Honorarfragen

Die Honorierung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist deshalb gut zu kalkulieren. Gerade in der außergerichtlichen Beratung wird jedoch die Gebührentabelle den Anforderungen der Beratungsleistungen nicht immer gerecht. In der außergerichtlichen Beratung bietet unsere Kanzlei deshalb verschiedene Möglichkeiten an, in gesetzlich zulässiger Weise vom RVG abzuweichen. Dies sind zum einen Stundenhonorarvereinbarungen, welche mit einem Mindesthonorar gekoppelt werden. Zum anderen können Pauschalhonorarvereinbarungen und – in bestimmten Fällen – auch Erfolgshonorarvereinbarungen getroffen werden. Bei jeder Beratung werden die Mandanten auf die Möglichkeiten solcher Honorarvereinbarungen hingewiesen und die Kostenrisiken bei einem zu führenden Prozess besprochen.

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