Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ärzten, Kliniken bzw. Klinikträgern, Apothekern für Fachfragen zur Verfügung. Als einen Teilbereich des Medizinrechts bedienen wir auch das Arzthaftungsrecht. Bei einfachen und groben Behandlungsfehlern stehen wir Ihnen zur Seite und bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung.
Da uns bewusst ist, dass gerade im Medizinrecht die höchst persönliche Privatsphäre unserer Mandanten und Mandantinnen betroffen ist, legen wir hohen Wert auf Diskretion und beraten Sie vertrauensvoll.
Im Einzelnen sind wir für Sie in folgenden Teilbereichen tätig:
• Vertragsarztrecht, Abrechnungsfragen mit den Kassenärztlichen Vereinigung oder auf GOÄ- / GOZ-Basis, Krankenhausrecht, ärztliches Berufsrecht inkl. Vertretung gegenüber der Kammer und des Berufsgerichts, Schnittstellenthemen zum Sozialrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht und vieles mehr.
• Bei Fragen zu Behandlungsfehlern: Einholung medizinischer Einschätzungen oder Stellungnahmen für eine erste Beurteilung und Prüfung der Erfolgsaussichten von Schadensersatz-, Schmerzensgeldansprüchen und weiteren Ansprüchen wegen eines einfachen oder groben Behandlungsfehlers.
• Professionelle außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
• Im laufenden Verfahren stets enge Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen zur Beratung und Erstellung von Privatgutachten.