Maklerrecht

Der Beratungsservice rund um die Immobilie beinhaltet auch das Maklerrecht als einen der zentralen Tätigkeitsbereiche. Dieser erstreckt sich von der Vertragsgestaltung über die Prüfung von Ansprüchen aus Maklerverträgen bis hin zu deren gerichtlicher Durchsetzung oder Abwehr sowohl auf Seiten des Maklers als auch auf Seiten des Kunden. Gerade in diesem Bereich empfehlen sich klare Vereinbarungen über Art und Umfang der Maklerprovision einerseits und die vorherige Bestimmung des Kreises der zahlungspflichtigen Personen andererseits. Neben der Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Provision zu entrichten, obliegen dem Makler über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehende weitere Beratungs-, Sorgfalts-, und Obhutspflichten. Deren Verletzung kann im Einzelfall nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen oder Regressansprüche nach sich ziehen. Daher ist der Gestaltung der Geschäfts- und einzelnen Vertragsbedingungen eine entscheidende Bedeutung zuzumessen.

RA Ralf Becker

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