Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht in Heidelberg

Gerade hier zeigt sich die enge Verflechtung von außergerichtlicher Beratung und prozessualer Tätigkeit. Das Beratungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst sowohl die Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch die Beratung im Vorfeld arbeitsrechtlicher Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen. 

Die gerichtliche Tätigkeit umfasst die Vertretung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen und bei Zahlungsklagen wegen Arbeitsentgelt, Lohnfortzahlung oder Urlaubsansprüchen.


•    Wir beraten Sie bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages (Beratung während der Vertragsverhandlungen, Prüfung von Arbeitsverträgen insbesondere im Hinblick auf Befristung, Teilzeit, Abgrenzung zu freiem Mitarbeiter).

•    Wir beraten und vertreten Sie bei Konflikten während des Arbeitsverhältnisses
Abmahnung: was bedeutet das, wie können Sie sich gegen eine Abmahnung wehren,
Änderung des Arbeitsvertrags,
Änderungskündigung: wie müssen Sie sich verhalten, welche Möglichkeiten gibt es,
Urlaubsanspruch, Mutterschutz, Recht auf Teilzeittätigkeit.

•    Sollte es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen, beraten wir Sie in allen Fragen der Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Wir vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess bzw. beraten Sie im Fall eines Aufhebungsvertrages. Hier sind viele Fragen der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten zu klären: Einhaltung von Kündigungsfristen, Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsschutzklage spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss.), Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, Anspruch auf Urlaubsabgeltung (dies bedeutet: hatten Sie zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Urlaub, so haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung dieses Urlaubsanspruches). Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Schwerbehinderter (besonderer Kündigungsschutz, wann ist das Integrationsamt zu beteiligen.)

•    Auch im Fall eines Anstellungsverhältnisses im Öffentlichen Dienst beraten wir Sie insbesondere im Hinblick auf Rechte aus dem Tarifvertrag (TVöD, Entgeltgruppen, Eingruppierungsfragen).

•    Beispielsweise zu den Möglichkeiten der Befristung des Arbeitsvertrages, bei Dienstverträgen und Dienstwagenüberlassungsverträgen. 

•    Ebenso helfen wir Ihnen weiter bei allen Fragen rund um das Thema freie Mitarbeit. Auch die Beratung bei der Erstellung freier Dienstverträge, von Geschäftsführerdienstverträgen und Handelsvertretervereinbarungen gehört zu unserem Tätigkeitsbereich.

•    Weiterhin stehen wir Ihnen im laufenden Arbeitsverhältnis unterstützend zur Seite (hierzu zählen die Beratung in Konfliktfällen wie z.B. bei unentschuldigtem Fehlen, dauernder Krankheit, häufigen Fehlzeiten, Schlechtleistung, der Anwendung vom Urlaubsgesetz oder dem Entgeltfortzahlungsgesetz etc.).

•    Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Versetzung weiter.

•    Ebenso bei allen Fragen zur Teilzeitarbeit. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber in Konfliktsituationen im Arbeitsverhältnis (beispielsweise Beratung zur Frage, wann eine Abmahnung sinnvoll ist).

•    Auch im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bieten wir den gewohnten verlässlichen Rat (Erstellung von Aufhebungsverträgen, Fragen zur Kündigung, Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes).

•    In diesem Zusammenhang klären wir alle sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die mit dem Arbeitsverhältnis einhergehen.


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