Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht beinhaltet zum einen die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen, auch wenn diese sich im Ausland ereignet haben, zum anderen die anwaltliche Vertretung im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es wegen der Vielzahl der rechtlichen Probleme unumgänglich, vor Abgabe von jedweder Erklärungen zunächst juristischer Rat einzuholen. Bei der umgehenden Hinzuziehung eines juristischen Beistandes können unter Umständen auch straf- oder ordnungsrechtliche Sanktionen vermieden werden.

RAin Louisa Hansen in Kooperation mit RA Raol Sander, Fachanwalt für Strafrecht

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