Ihre spezialisierte Beratung im Verwaltungsrecht in Heidelberg

Unter den Begriff des Verwaltungsrechts fallen sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen und staatlichen Verwaltungsbehörden. 

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier bei der Anfechtung von Bescheiden oder Erwirkung von Genehmigungen etwa auf den Gebieten des öffentlichen Baurechts, des Beamtenrechts, des Immissionsschutzrechts oder des Polizei- und Ordnungsrechts, wobei die genannten Fachgebiete nicht abschließend sind.


... hier insbesondere in baurechtlichen Mandaten, die eine Überschneidung zum zivilrechtlichen privaten Baurecht aufweisen.

 

Bei uns erhalten Sie im Verwaltungsrecht kompetenten Rat in folgenden Bereichen:

•    Widerspruchsverfahren

•    Verwaltungsgerichtliche Klageverfahren (Bitte beachten Sie, dass bei jedem Bescheid oder jeder Verfügung einer Behörde eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang läuft. Die Klagefrist beträgt ebenso einen Monat ab Zugang der Widerspruchsentscheidung. Falls Sie sich gegen einen Bescheid wehren wollen, ist es wichtig, frühzeitig juristischen Rat einzuholen.)

•    Beratung bzgl. begünstigender oder belastender Bescheide der Gemeinde/Stadt (Bauantragsverfahren, Abgaben, Beiträge, belastende Maßnahmen, Ablehnung eines Antrags).

•    Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsentscheidungen (Baubescheid, Zurückweisung von Nachbareinwendungen, Beitragsbescheid, Abgabenbescheid, Anliegerbeiträge).

 


Schwerpunktmäßig betreuen wir baurechtliche Mandate. Hierzu zählen alle Rechtsfragen, die sich im öffentlich-rechtlichen Bereich bei Neubau, Umbaumaßnahmen, Anbau, Nebenanlagen, Abbruchmaßnahmen, Baulasten etc. stellen (öffentliches Baurecht):

•    Wir bieten baubegleitende Beratung bei Ihrem Antrag auf Baugenehmigung: Worauf müssen Sie achten? (Existiert ein Bebauungsplan? Welche zwingenden Vorgaben gibt es, z.B. Art der Nutzung, Maß der Nutzung, Festlegung von Baugebieten, Abstandsflächen, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl? Fragen zur Erschließung des Grundstücks).

•    Nachbarschutz: Wir vertreten Sie zuverlässig und professionell bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte, wenn der Nachbar einen Bauantrag gestellt hat und Sie Einwendungen geltend machen, ebenso während des Widerspruchsverfahrens gegen eine Baugenehmigung bzw. im Falle einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

•    Baulasten: Wir beraten Sie in Fragen zu Baulasten, etwa wann eine Absicherung beispielsweise der Zufahrt sinnvoll ist.

•    Bebauungspläne: Hier beraten und vertreten wir Sie in allen Verfahren und verfolgen im Aufstellungsverfahren zielorientiert die Handlungsvarianten, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

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