Kraftfahrzeugrecht

Darunter wird zum einen die anwaltliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf eines Kraftfahrzeuges verstanden, sei es zwischen Privatleuten oder zwischen Privatleuten und Firmen. Auf Grund der im Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform sind hier wichtige gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere hervorzuheben, dass dem Verkäufer grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht zusteht. In den Bereich des Kraftfahrzeugrechts fallen außerdem die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges und die anwaltliche Vertretung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von werkvertraglichen Ansprüchen, also der Reparatur von Kraftfahrzeugen.

RA Ralf Becker, RAin Louisa Hansen

logo