Insolvenzrecht

Die Abwicklung von Insolvenzen umfasst die Beratung und Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Hierzu zählt das Stellen der Insolvenzanträge und der Anträge zur Restschuldbefreiung. Im Vordergrund steht jedoch der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Ausgehend von der Insolvenzordnung werden die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Sanierung erörtert und Schuldenbereinigungskonzepte entwickelt. Diese Tätigkeiten können auf der Basis einer Stundenhonorarvereinbarung durchgeführt werden. Die anwaltliche Beratung erstreckt sich auch auf Fälle des Erwerbs aus einer Insolvenzmasse.

RAin Louisa Hansen, RA Ralf Becker

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