Kompetente Hilfe im Erbrecht im Raum Mannheim/Heidelberg

Im erbrechtlichen Beratungsmandat steht die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen im Vordergrund. Gemeinsam mit dem Mandanten werden Lösungen erarbeitet, die später zu einem zivil- und steuerrechtlich optimalen Ergebnis führen. Bei umfangreichen erbschafts- und einkommenssteuerrechtlichen Fragen wird eine Zusammenarbeit entweder mit den jeweiligen Beratern des Mandanten oder eigenen externen Steuerberatern angestrebt. 

Bei einem eingetretenen Erbfall steht die möglichst einvernehmliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Vordergrund. Aufgrund der profunden Rechtskenntnisse in diesem Bereich führen wir auch Testamentsvollstreckungen durch.


Unsere Tätigkeitsgebiete sind im Einzelnen:

•    Wir gestalten Testamente und Erbverträge, bereiten Übergabeverträge vor und setzen diese mit den jeweiligen Notaren um; wir setzen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie Vermächtnisansprüche durch und wehren umgekehrt unberechtigte Ansprüche ab; wir beraten bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und verfolgen die Auseinandersetzungsansprüche gerichtlich.

•    Wir prüfen sämtliche Testamente auf deren Wirksamkeit oder Anfechtbarkeit.

•    Als zertifizierter Testamentsvollstrecker und Fachanwalt für Erbrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Becker federführend die Testamentsvollstreckungen.

•    Wir erstellen für Sie Patientenverfügungen und Patiententestamente.

 

 

•    Wir beraten Testamentsvollstrecker bei der Ausführung Ihres Amtes; wir beraten Sie bei Schenkungen zu Lebzeiten im Wege der vorweg genommenen Erbfolge; wir bereiten die Unternehmensnachfolge zusammen mit Ihnen und Ihrem Steuerberater vor; wir gründen für Sie Stiftungen oder beraten Sie dabei umfassend.

•    Wir sind sowohl national als auch international tätig, haben ein Netzwerk von in- und ausländischen Beratern. Bei ausländischen erbrechtlichen Erwerben lösen wir Ihre Probleme unter ggf. direkter Zusammenarbeit mit kompetenten ausländischen Beratern; wir sind umfassend im Rahmen von Vorsorgevollmachten tätig, wir entwerfen Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

•    Wir arbeiten generell mit kompetenten Ansprechpartnern wie Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und, sofern erforderlich, Dolmetschern zusammen. Steuerliche oder erbschaftssteuerliche Fragen beantworten wir gerne in unmittelbarer Abstimmung mit Ihren jeweiligen steuerrechtlichen Beratern.

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