Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird die Bundesregierung indirekt die Erbschafts- und Schenkungssteuer erhöhen.
Sollte die Bundesregierung den Entwurf des Jahressteuergesetzes zum 01.01.2023 umsetzen, könnte sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer um möglicherweis 20 bis 30 % erhöhen. Ein Grund für diese Erhöhung ist beispielsweise, dass die angenommene Nutzungsdauer einer Wohnimmobilie von 70 auf 80 Jahre steigt. Ein weiterer Grund ist die Erhöhung des sogenannten Sachwertfaktors, mit dem der Restwert eines Hauses oder einer Wohnung multipliziert wird. Damit könnte sich eine vorzeitige Übertragung einer Immobilie auf Abkömmlinge noch 2022 anbieten.
Allerdings muss bei jeder vorgezogenen Übertragung von Immobilienwerten die Vor- und Nachteile gut abgewogen werden. Vor übereilten Vertragsschlüssen sei daher gewarnt.